ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB)
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Solltest du Fragen zum Datenschutz haben, findest du hier die Kontaktdaten der zuständigen Person oder stelle:
Ing. Patrick Schnitzer
Robert Michlits-Straße 59
7082 Donnerskirchen
Tel: +43 680 142 54 00
E-Mail: office@sts-service.at
Web: www.sts-service.at
1. Geltung
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Aufträge, Zusatzaufträge, Haupt-, Neben-, Pauschal- und/oder Regieleistungen zwischen
der STS Schnitzer Trocknungs & Sanierungs GmbH (im Folgenden „STS“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „AG“).
1.2. Die vorliegenden AGB bilden ferner die Grundlage von Nachtrags-, Zusatz- oder Folgeaufträgen, auch wenn in diesen Aufträgen nicht ausdrücklich wiederholt Bezug auf die AGB genommen wird. Die AGB gelten auch bei stillschweigender Annahme eines Angebots der STS.
1.3. Abweichende AGB des AG haben keine Gültigkeit, es sei denn, die STS hat einer entsprechenden Abweichung von den gegenständlichen AGB vor Aufnahme der Leistungserbringung durch
die STS schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich zugestimmt. Insbesondere gelten auch Vertragserfüllungshandlungen durch die STS nicht als Zustimmung zu abweichenden AGB.
1.4. Die gegenständlichen AGB können von der STS jederzeit abgeändert werden und gelten in der
zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den AG geltenden Fassung. Spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen der STS erklärt sich der AG mit den gegenständlichen AGB einverstanden
2. Vertragsangebote
2.1. Das Vertragsangebot von STS ist bis zur Annahme durch den AG freibleibend.
2.2. STS leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angebote.
2.3. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen/mündlichen Auftragsbestätigung des AG zustande.
2.4. Schriftliche Erklärungen gelten als zu gegangen, wenn sie an die zuletzt vom AG bekannt gegebene Anschrift übermittelt werden
3. Preise
3.1. Die angebotenen Preise der Leistungen verstehen sich als Bruttopreise in Euro.
3.2. Werden preiserhöhende Änderungen der vereinbarten Leistungen oder zusätzliche Leistungen,
welche im Angebot/Auftrag nicht vorgesehen sind, erforderlich oder vom AG verlangt, so werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Nach Möglichkeit wird STS dafür vorab ein Angebot
übermitteln; die Übermittlung ist aber nicht zwingend erforderlich.
3.3. Regiearbeiten werden nach Aufwand und nach dem angebotenen Regie-Stundensatz verrechnet.
4. Ausführungsfristen
4.1. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
4.2. Beruht die Überschreitung einer vereinbarten Ausführungsfrist auf einem Umstand, der nicht
von STS zu vertreten ist, trägt der AG die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch,
wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit
denen STS während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom AG beauftragt worden
ist.
4.3. Stehen Sanierungs-, insbesondere Trocknungsgeräte infolge eines Umstandes still, den STS
nicht zu vertreten hat, trägt der AG die hierdurch verursachten Mehrkosten.
5. Sicherheitsvorschriften
5.1. Der AG hat STS über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten, soweit diese
nicht unmittelbar mit der beauftragten Werkleistung verbunden sind.
5.2. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des AG durch die STS
verursacht sind, haftet STS nicht.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1. Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere
Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. sind STS vom AG unentgeltlich und rechtzeitig vor der
Ausführung zu übergeben. Außerdem verpflichtet sich der AG STS in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die
Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.
6.2. Der AG stellt sicher, dass die Mitarbeiter von STS zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Der AG stellt STS auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter von STS zur Verfügung. Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume
müssen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
6.3. Der AG hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, z. B. nach Baurecht, Wasserrecht etc. auf seine Kosten herbeizuführen bzw. einzuhalten.
7. Subunternehmer
7.1. Die STS ist ohne Zustimmung des AG berechtigt, Teile ihrer vertraglichen Leistungen oder auch
ihre gesamte Leistung an Subunternehmer weiterzugeben.
7.2. Aus der Weitergabe an Subunternehmer kann der AG nicht mehr oder weniger Rechte gegen+über der STS ableiten
8. Abnahme
8.1. Der AG ist verpflichtet, die vertragsgemäß fertig gestellte Leistung abzunehmen, sobald STS
die Fertigstellung angezeigt hat; gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist.
8.2. Die Abnahme durch den AG gilt auch dann als vorgenommen, wenn der AG die Leistung nicht
innerhalb der ihm von STS gesetzten angemessenen Frist von 14 Tagen abnimmt, obwohl er
dazu verpflichtet ist.
8.3. Die Leistung ist insbesondere dann stillschweigend abgenommen, wenn der AG des Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt.
8.4. Die Abnahme erfolgt durch Erstellung eines schriftlichen Protokolls, welches von beiden Seiten
unterschrieben wird.
8.5. Besonders abzunehmen sind auf Verlangen von STS in sich abgeschlossene Teile der Leistung
und andere Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
9. Rechnung
9.1. Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich grundsätzlich, auch wenn
dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist die Zahlung binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist unzulässig.
9.3. STS ist berechtigt, Teilrechnungen nach Arbeitsfortschritt zu legen.
9.4. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen von STS ohne jeden
Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist STS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
9.5. Die Aufrechnung und die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen von STS ist nicht gestattet, außer, es handelt sich um unbestrittene Ansprüche, rechtskräftig festgestellte Forderungen oder konnexe Gegenforderungen
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher finanziellen Verpflichtungen des AG behält sich STS
das Eigentumsrecht an sämtlichen Werken, Waren, Materialen etc. vor
11. Gewährleistung
11.1. STS verpflichtet sich gegenüber dem AG zur Herstellung der mit diesem vertraglich vereinbarten Leistung nach den allgemein anerkennten Regeln der Technik.
11.2. Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Schadensobjekts ist nur geschuldet, wenn
dies vertraglich ausdrücklich mit dem AG vereinbart ist.
11.3. Sofern die beauftragte Leistung nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, kann der AG gegenüber STS die ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen eingeräumten Rechtsbehelfe und
Mängelansprüche innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Verjährungsfristen geltend
machen.
11.4. Mängelansprüche entfallen dann, wenn STS für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich
vom AG, dessen Versicherer oder Sachverständigen angewiesenes Material verwendet oder
ein vom AG, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwendet und
hierdurch der Sanierungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird, sofern STS zuvor ihrer
Warnpflicht nachgekommen ist.
11.5. Ebenso entfallen Mängelansprüche soweit STS für die auszuführenden Leistungen auf ausdrückliches Verlangen des AG dessen Personal einsetzen muss und hierdurch der Sanierungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird, sofern STS zuvor ihrer Warnpflicht nachgekommen ist.
12. Haftung
12.1. Die STS haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden sowie Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden ist generell ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, sofern es
sich um ein Verbrauchergeschäft handelt
13. Abtretungserklärung
13.1. Der AG verpflichtet sich, auf Verlangen von STS die ihm als Versicherungsnehmer aus dem
Versicherungsvertrag in Ansehung des Schadens gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die STS für die von ihr durchgeführten Sanierungsleistungen beansprucht, erfüllungshalber abzutreten.
13.2. Der AG darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von STS abtreten
14. Datenverarbeitung
14.1. STS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, nämlich insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz 2018 (DSG). Zu näheren Details wird auf die auf der Homepage vorhandene Datenschutzerklärung verwiesen.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsteilen wird die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN Kaufrechts vereinbart.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen der und dem AG wird das für den Sitz der STS sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
16.1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt